Betreuungsbüro Strathmann
Betreuungsbüro Strathmann

Hilfsangebote

 

Dem Klienten soll weitestgehend seine Eigenverantwortung und Eigenständigkeit erhalten bleiben. Es wird nach dem Bezugsbetreuungssystem gearbeitet, d.h. jeder Klient hat einen bestimmten Betreuungspartner.

 

Die vom LVR genehmigten Betreuungsstunden werden für jeden Klienten auf eine Woche bezogen (z.B. 3 Stunden pro Woche), sodass die Betreuer bezogen auf die Klienten flexibel arbeiten. Das bedeutet, dass es gegenseitige Absprachen gibt hinsichtlich der Tage aber auch der Tageszeit, an denen Betreuungszeit stattfindet.

 

Zunächst wird versucht, die Wünsche und Probleme des zu betreuenden Menschen festzustellen und kennenzulernen. Dann wird der Betreuer fachliche Kenntnisse als auch Erfahrungswerte mit einfließen lassen, um eine optimale Betreuung anzustreben.

 

Ablauf:

 

- Infogespräch

- Bedenkzeit

- Formloser Antrag an den LVR

- Betreuungsvertrag 

  (ab hier beginnen die wöchentlichen  Betreuungskontakte) 

- Individuelle Hilfeplanung

- Einkommensbelege

 

In der Fallarbeit gibt es eine verbindliche Vertretungsregelung.

 

 

Folgende Hilfsangebote können wir Ihn kontinuierlich machen:

 

 

Regelmäßige Gespräche im häuslichen Umfeld

In der vertrauten häuslichen Umgebung finden regelmäßige Gespräche zur Alltagsstrukturierung und Konfliktbewältigung statt. Die Herstellung einers ausgeglichenen Verhältnisses zwischen dem Betreuer und der zu betreuenden Person ist hierbei zu beachten.

 

Hinführung und Unterstützung zur eigenen Bewältigung von Alltagsproblemen

Ziel ist es, den Betroffenen mit all seinen Fähigkeiten und auch Beeinträchtigungen eine größtmögliche Eigenständigkeit im Umgang mit seinen alltäglichen Anforderungen und Problemen zu ermöglichen bzw. eine Verschlechterung seiner Lebenssituation zu verhindern. Die betreuten Menschen werden entsprechend ihren Wünschen und ihrer aktiven Mitarbeit bei einer selbstständigen Lebensführung unterstützt. Der Entwurf eines den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Klienten angepassten Tages- und Wochenrhythmus ist hier Basis der Planungen.

 

Begleitung und Hilfe im Umgang mit der Erkrankung

Durch die Begleitung bei Arztbesuchen und zu Therapeuten soll auch hier die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der Klienten gefördert werden. Daher findet diese Form der aktiven Begleitung vor allem dann statt, wenn abzusehen ist, dass ärztlich angeordnete Maßnahmen im häuslichen Bereich der weitergehenden Unterstützung bedürfen. Darüber hinaus soll die Wahrnehmung weiterer gesundheitsfördernder Maßnahmen angeregt werden.

 

 

        

 

 

 

Unterstützung und Begleitung zur Berufs- und Arbeitsplatzfindung

Soweit es auf Grund der Behinderung und des Alters möglich wird, unterstützen wir unsere Klienten bei der Integration ins Arbeitsleben, vor allem auch im Rahmen von beschützenden Maßnahmen in der Behindertenhilfe.

 

Begleitung bei Behörden und Leistungsträgerangelegenheiten

Hier soll der Klient beim Stellen von Anträgen bei den jeweils zuständigen Behörden und in der Verwaltungsarbeit unterstützt und begleitet werden.

 

Unterstützung beim Erhalt und Aufbau von Sozialkontakten

Je nach Art und Grad der Beeinträchtigung und immer in Bezug auf den Klienten, sind unterschiedliche Sozialkontakte nötig und erwünscht. Vor dem Hintergrund der Erkrankung der Betreuten ist häufig eine soziale Vereinsamung zu beobachten. Ziel der Betreuung ist die Pflege und Förderung bestehender Kontakte. Darüber hinaus ist es sinnvoll neue Kontakte anzubieten, die ggf. noch nicht mit der Vorgeschichte des Klienten vertraut sind und damit Chance zu teilweisem Neubeginn beinhalten.

 

Freizeitgestaltung

Hier soll nach Möglichkeit eine Hinführung zur Sozialraumintegration angeregt werden. D.h. die örtlichen Freizeitangebote sichten und den Klienten beim Kontakt begleiten (VHS, Sportvereine, Schwimmbad, Kino etc.)

 

Hilfe bei der Bewältigung von Krisen

Wenn eine der Säulen Gesundheit, Partnerschaft, Freunde, gesellschaftlicher Status, Beruf- und Beschäftigungsleben, Finanzen, direktes Wohnumfeld im Leben eines Menschen eine Veränderung, sowohl zum Positiven, aber vor allem zum Negativen erfährt, wird dies krisenhaft erlebt. Hier wird der Klient unterstützt, seine Befürchtungen und Wünsche, vor allem auch im Dialog mit anderen davon betroffenen Personen zu äußern.

 

Kontakt mit (Familie) Angehörigen

Die Kontakte mit Angehörigen stabilisieren vielfach das soziale Leben des Klienten. Hier kann es nötig sein, sowohl Ansprechpartner für den Klienten, als auch für die Angehörigen zu sein. Die Belange des Klienten stehen hierbei stets im Vordergrund der Intervention.

 

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen beteiligten Helfern und Institutionen

Sowohl mit Ärzten, zuständigen Ämtern, Arbeitsgebern, betreuenden Werkstätten und Freizeiteinrichtungen kooperieren wir nach Bedarf und im Rahmen der Hilfeplanung.

Die Begleitung zum psychiatrischen Facharzt findet bei über der Hälfte der Betreuten ein Mal im Quartal statt. Dies dient dem Abgleich der medizinischen Vereinbarungen mit dem Hilfeplan.

Die Kooperation mit rechtlichen Betreuern, falls vorhanden, findet regelmäßig und bei Bedarf statt.

 

 

 

 

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