Betreuungsbüro Strathmann
Betreuungsbüro Strathmann

Aufgabenkreise für den Berufsbetreuer

 

Der Betreuer führt die Betreuung rechtlich und unterliegt der Aufsichtspflicht des Betreuungsgerichts. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit im Rahmen der ihm verbliebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können (§ 1901 Abs. 2 BGB). Regelmäßige Kontakte und Gespräche über wichtige anstehende Entscheidungen ermöglichen dem Betreuer sich ein Bild davon zu machen, was der Betreute gerne möchte und was er nicht will. Ebenfalls soll der Betreuer dafür Sorge tragen, dass die verbliebenen Fähigkeiten des Betreuten gefördert werden. Der Betreuer vertritt die zu betreuende Person rechtlich. Dieses bedeutet, dass Erklärungen (innerhalb der zugewiesenen Aufgabenkreise) des Betreuers    gegenüber Dritten rechtlich bindend sind und ihn verpflichten, vertragliche Vereinbarungen zu erfüllen.

 

Postangelegenheiten

 

Der Betreuer darf die Post, sowie den Fernmeldeverkehr des Betreuten dann regeln und kontrollieren, wenn ihm diese Aufgabe gemäß § 1896 Abs. 4 BGB ausdrücklich zugewiesen wurde.

 

Aufenthalts- und Unterbringungsangelegenheiten

 

Dieser Aufgabenkreis umschließt das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen.

 

Immobilienangelegenheiten

 

Hier geht es um Grundstücksgeschäfte, wie z. B. Verkauf oder Belastung.

 

Gesundheitsangelegenheiten

 

Hierunter fallen Zustimmungen zur Untersuchungen, Heilbehandlungen oder zu ärztlichen Eingriffen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass die betreute Person dadurch sterben oder einen schweren und länger anhaltenden gesundheitlichen Schaden erleiden kann.

 

Miet- und Wohnungsangelegenheiten

 

Hierunter fallen Tätigkeiten, wie die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung einer Wohnung, Kündigung und Aufhebung von Mietverträgen, Wohnungs- und Haushaltsauflösungen und Abschluss eines Heimvertrages.

 

Vermögensangelegenheiten

 

In diesem Aufgabenkreis geht es darum das Vermögen zu verwalten, Forderungen beizutreiben und die betreute Person gegenüber Gläubigern zu vertreten.

 

Behördenangelegeheiten

 

Zu den Behördenangelegenheiten gehört die Vetretung des Betreuten gegenüber Behörden. (Ausschlagung von Erbschaften oder Vermächtnissen, sowie Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und bei Verfügungen über Erbschaften oder künftigen Erb oder Pflichtteilen, Arbeits und Lebensversicherungen, Ämter etc.)

 

 

(Quelle: Betreuungsstelle Düsseldorf (o.J.): Grundlagen der rechtlichen Betreuung. Eine Orientierungshilfe für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Internetquelle: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/dwn/btr_berufsbetreuer.pdf)

 

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