Betreuungsbüro Strathmann
Betreuungsbüro Strathmann

Gesetzliche Grundlagen

 

Der Bereich des Ambulant Betreuten Einzelwohnens des SGB IX ist eine Betreuungsform für Personen, die Hilfe zur Eingliederung bedürfen.

 

Hierbei handelt es sich um Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Das betreute Einzelwohnen ist ein Angebot für erwachsene Menschen, die selbst bestimmt in der eigenen Wohnung leben möchten, jedoch auf Grund ihrer Behinderung gezielte Hilfestellung und Unterstützung bei der Lebensgestaltung benötigen. Der Wunsch nach einer Betreuung muss vom Klienten ausgehen (Freiwilligkeit).

 

Ambulantes Einzelwohnen bedeutet eine auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Hilfe. Es findet im Rahmen der Einzelfallhilfe statt und dient der Stabilisierung, Orientierung und der Kisenintervention.

 

Kooperation und Vernetzung

 

In regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen findet der fachliche Austausch mit anderen Leistungsanbietern statt.

Die in Absprache mit den anderen Leistungsanbietern wechselnde Teilnahme an den Hilfeplankonferenzen vom Landschaftverband ist obligatorisch. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Teilnahme in den Gremien der kommunalen Gesundheitsversorgung statt.

 

Vorort wird die Vernetzung mit Ärzten, Reha-Einrichtungen, Fachkrankenhäusern, rechtlichen Betreuern und dem Gesundheitsamt gepflegt. Ebenso wird bei Erfordernis eine Kooperation mit der Drogenberatung und dem SPZ angestrebt.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Betreuungsbüro Strathmann